BFV Fußballiade BFV Fußballiade

Fußballiade 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BFV Fußballiade gGmbH

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der BFV Fußballiade gGmbH, Brienner Straße 50, 80333 München (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Veranstaltungen im Zusammenhang und anlässlich der BFV Fußballiade 2015 (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. 

(2) Die AGB sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die BFV Fußballiade gGmbH unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten. 

§ 2 Teilnahmebedingungen, Sicherheitsmaßnahmen 

(1) Startberechtigt ist jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht, etc.) erfüllt. 

(2) Sportgeräte sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung zugelassen. 

(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung. 

(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Wertung (Disqualifizierung) auszusprechen. 

(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort und die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können. 

§ 3 Anmeldung, Teilnehmerbeitrag, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung 

(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist ausschließlich unter Verwendung des auf den Internetseiten des Veranstalters hinterlegten Anmeldeformulars möglich. Anmeldungen in Schriftform, per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen, außer der Veranstalter erklärt sich im Einzelfall ausdrücklich hierzu bereit.

(2) Es können nur Teams angemeldet werden. Derjenige, der das Team anmeldet, führt die Anmeldung für sich und die weiteren Teammitglieder durch. Der Anmeldende muss dabei erklären, dass er über eine ausreichende Vollmacht aller von ihm angemeldeten Teammitglieder verfügt, um diese zu der jeweiligen Veranstaltung unter Einbeziehung dieser AGB und der Datenschutzerklärung des Veranstalters mit anmelden zu dürfen. Der Anmeldende hat zudem zu erklären, dass er nicht nur hinsichtlich seiner eigenen Person für die Einhaltung aller Vertragspflichten einsteht, sondern auch für die Einhaltung aller Vertragspflichten durch die von ihm mit angemeldeten Teammitglieder. 

Sind dem Anmeldenden bei der Anmeldung die Namen der von ihm mit angemeldeten, weiteren Teammitglieder nicht oder nicht vollständig bekannt, kann der Anmeldende zunächst auch nur die Anzahl der weiteren Teammitglieder angeben und die Namen der weiteren Teammitglieder mittels eines gesonderten, vom Veranstalter vorgegebenen Schreibens innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist dem Veranstalter gegenüber nachträglich bekanntgeben. In diesem gesonderten, vom Veranstalter vorgegebenen Schreiben hat der Anmeldende dann auch die Erklärungen nach Satz 3 und 4 abzugeben.

Mit den vorgenannten Anmeldeerklärungen wird die Anmeldung für den Anmeldenden und die von ihm mit angemeldeten, weiteren Teammitglieder verbindlich. Dies gilt allerdings nicht für solche Teammitglieder, hinsichtlich derer dem Veranstalter bekannt ist, dass der Anmeldende sie ohne Vollmacht angemeldet hat.

(3) Teilnehmergebühren und etwaige Übernachtungskosten werden von dem Veranstalter ausschließlich per Rechnung erhoben und sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen. Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung, insbesondere im Format PDF, alternativ aber auch per Post zugestimmt. Im Fall von Absatz (2) Satz 5 und 6 wird die Rechnung gleichfalls bereits nach Abschluss des Anmeldevorgangs unter Verwendung des auf den Internetseiten des Veranstalters hinterlegten Anmeldeformulars gestellt und ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu bezahlen, auch wenn die Namen der weiteren Teammitglieder erst später mittels des gesonderten Schreibens dem Veranstalter gegenüber bekanntgeben werden und die Anmeldung mit den in diesem gesonderten Schreiben zugleich abgegebenen, weiteren Erklärungen für alle Teammitglieder verbindlich wird. 

(4) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann der Veranstalter auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung anbieten. 

(5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar. 

(6) Möchte ein angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung antreten und ist er Mitglied eines Teams, so kann für ihn ein Ersatzteilnehmer benannt werden, für dessen Anmeldung Abs. (1) und (2) entsprechend gilt. Ist die Anmeldung des Ersatzteilnehmers nach Abs. (2) demjenigen Teilnehmer, der das Team als Vertreter nach Abs. (2) angemeldet hatte, nicht möglich, muss ein anderes, angemeldetes und volljähriges Mitglied des Teams die Anmeldung des Ersatzmitglieds nach Abs. (1) und (2) durchführen. Sofern die Anmeldung des Ersatzmitglieds wegen des Ablaufs des Anmeldedatums gemäß Abs. (9) nicht mehr über das Anmeldeformular erfolgen kann, muss die Anmeldung des Ersatzmitglieds über ein vom Veranstalter vorgegebenes Schreiben erfolgen.

(7) Möchte ein Team über seine bereits angemeldeten Teammitglieder hinaus weitere Teammitglieder anmelden, so kann dies bis zu der für die Veranstaltung festgelegten, maximalen Anzahl von Mitgliedern je Team gleichfalls nach dem in Abs. (6) dargestellten Procedere erfolgen, soweit die organisatorische Gesamtzahl der Teilnehmer gemäß Abs. (9) nicht überschritten wird.

(8) Tritt ein angemeldetes Team nicht mit der für die Teilnahme an der Veranstaltung erforderlichen Anzahl angemeldeter Teammitglieder an, wird es disqualifiziert und kein Teammitglied kann an der Veranstaltung teilnehmen. 

(9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und Teams sowie spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Veranstaltungsausschreibung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben wird. Anmeldungen, die dieses Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. 

(10) Tritt ein angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung an oder liegt ein Fall von Abs. 8 vor, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr und etwaiger Übernachtungskosten. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe seines Veranstaltungs- und etwaigen Übernachtungs-Platzes an einen anderen Teilnehmer geringer als die von ihm geleistete Teilnehmergebühr und von ihm etwaig geleisteten Übernachtungskosten war.

(11) Die Rückerstattung der Teilnehmergebühr und etwaiger Übernachtungskosten erfolgt jedoch im Falle von Abs. (2) Satz 5 und 6, wenn die Anmeldung des Teams nicht verbindlich geworden ist, weil der Anmeldende die Namen der weiteren Teammitglieder mit den entsprechenden Erklärungen nach Abs. (2) Satz 3 und 4 nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist bekannt- bzw. abgegeben hat.

Im Übrigen kommt die Rückerstattung der Teilnehmergebühr und etwaiger Übernachtungskosten nur bei vollständigem, endgültigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt und zwar in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden, anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwands verbliebenen Differenz; dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der anteilige Aufwand geringer war, als vom Veranstalter angesetzt. 

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. 

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die er für den Teilnehmer verwahrt; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt. 

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen, die ein Teilnehmer in Anspruch nimmt, ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung, ausgeschlossen). 

§ 5 Datenerhebung und -verwertung 

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum. 

(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Veranstaltung durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers, der Teams und von Partnern können vom Veranstalter und von den Partnern (Sponsoren) der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbe- sowie kommerzielle Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden. 

(4) Es können Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (Platzierung und Zeiten) etc. des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten, die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung

§ 6 Schlussbestimmungen 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - München. 

(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 


September 2014